MAXX-TICKET
Informationen
Einstellung Maxx-Ticket
Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 wird der Vertrieb des Maxx-Tickets bei der VGG eingestellt. Das Maxx-Ticket kann daher nicht mehr neu beantragt werden.
Für alle Selbstzahler wird das Maxx-Ticket zum 01.05.2023 auf das Deutschland umgestellt.
Wichtig:
Das Deutschlandticket läuft nicht mehr – wie zuvor das Maxx-Ticket – automatisch aus, sondern muss einen Monat im Voraus gekündigt werden.
Anzahl Reisende
1 Person
Profil Reisende
Schüler, Auszubildende und Studierende
Verfügbare Preisstufen
7 (Netz)
Entwertung notwendig
Nein
Übertragbar
Nein
Mitnahmemöglichkeiten
bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren
Kündigung/Erstattung
Kündigung zu jedem Monatsende möglich; nach Ablauf des ersten Vertragsjahres (12-Monats-Frist) ohne weitere Zuzahlung; vor Ablauf des ersten Vertragsjahres wird der Differenzbetrag zur Monatskarte im Ausbildungsverkehr der Preisstufe 3 für die zurückliegenden Monate (maximal bis zur Höhe des Jahreskartenpreises des MAXX-Tickets) nachberechnet
Ersatz bei Verlust
einmal pro Jahr; Bearbeitungsentgelt: 10 €
Besonderheiten
der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet; ab dem 15. Lebensjahr muss jährlich ein Schulnachweis erbracht werden
Gültigkeit
Geltungsdauer
1 Jahr, beginnend mit dem Wunschmonat bzw. ab Schuljahresbeginn
Geltungsbereich
gilt in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn in der 2. Klasse), in allen Ruftaxilinien und in der Heidelberger Bergbahn:
– an Schultagen vor 14 Uhr ausschließlich im östlichen Teil des VRN bis Kaiserslautern Hbf (nicht im Stadtgebiet Kaiserslautern) und im Übergangsbereich zum KVV;
– an Schultagen ab 14 Uhr und sonst ganztägig im gesamten VRN-Verbundgebiet (inkl. Westpfalz), in allen Übergangsbereichen zu den benachbarten Verbünden HNV, RMV, RNN und VVM sowie zur Durchquerung in den Übergangsbereichen zum saarVV und VVM mit Umstieg in Homburg Hbf bzw. Miltenberg
Alle wichtigen Formulare zum MAXX-Ticket finden Sie hier:
Weitere Informationen: